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Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/186bbl 2024, 243 Heft 6 v. 20.11.2024

§ 9 BTVG, § 10 BTVG, § 1295 Abs 1 ABGB

Bei Vertragsverletzungen ergibt sich der Rechtswidrigkeitszusammenhang aus den Interessen, die der Vertrag bzw die verletzte Vertragsnorm schützen sollte.

Das grundbücherliche Sicherungsmodell nach §§ 9, 10 BTVG bezweckt den Schutz des Erwerbs der vereinbarten dinglichen Rechtsstellung.

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