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Unspezifische Geschäftsraumwidmung; erlaubte Kurzzeitvermietung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/182bbl 2024, 239 Heft 6 v. 20.11.2024

§ 16 Abs 2 WEG 2002

Hat sich der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsvertrag die Nutzung seiner Objekte offengehalten und wurde eine unspezifische Geschäftsraumwidmung für diese Objekte vereinbart, so fällt darunter auch die tageweise Kurzzeitvermietung.

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