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Notweg; auffallende Sorglosigkeit des Erwerbers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/177bbl 2024, 236 Heft 6 v. 20.11.2024

§ 1 NWG, § 2 NWG, § 3 NWG

Die Bestimmungen des NWG sind restriktiv zu handhaben. Die Nachlässigkeit der Parteien soll nicht gefördert und lediglich der schuldlose und schutzwürdige Erwerber geschützt werden.

Auffallende Sorglosigkeit des Erwerbers ist unter anderem dann gegeben, wenn ein tatsächlich eingetretener Wegebedarf in seiner Art, seinem Ausmaß und seiner Intensität bei einer früheren vertraglichen Gestaltung der die notleidenden Liegenschaften treffenden Rechtsbeziehungen leicht vorhersehbar war. Der Erwerb einer Liegenschaft ohne vorherige Erkundigungen um eine alternative Wegeverbindung indiziert das Vorliegen einer auffallenden Sorglosigkeit.

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