§ 42 Abs 1 stmk BauG 1995
Ein bestehendes Betretungsverbot beinhaltet zwangsläufig auch das Verbot zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen jeglicher Art, da diese die Betretung des Gebäudes voraussetzen.
LVwG Stmk, 02.05.2024, LVwG 20.32-3247/2023

