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Keller; Hobbyraum; touristische Beherbergung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/170bbl 2024, 232 Heft 6 v. 20.11.2024

§ 2 Abs 1 Z 5 sbg BauPolG, § 19 Abs 2 sbg BauPolG, § 20 Abs 7 sbg BauPolG, § 20 sbg BauTG 1976, § 21 sbg BauTG 1976, § 22 sbg BauTG 1976

Ein als „Hobbyraum“ gewidmeter Raum im Kellergeschoß darf nicht zu Wohnzwecken oder zur touristischen Beherbergung verwendet werden.

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