§ 31b Abs 2 sbg ROG 2009, § 78 Abs 1 Z 4 sbg ROG 2009
Gemeinsame technische Einrichtungen (hier: Versorgungseinrichtungen für Strom, Wasser, Internet) lassen für sich alleine noch nicht auf die für die Privatzimmervermietung erforderliche räumlich-funktionelle Verbindung in einem „Hausverband“ schließen.

