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Nachbarn; Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/168bbl 2024, 232 Heft 6 v. 20.11.2024

§ 6 nö BauO 2014, § 21 Abs 1 nö BauO 2014

Die Parteistellung der Nachbarn ergibt sich ausschließlich aus dem Gesetz und wird nicht durch das behördliche Informationsschreiben über das geplante Bauvorhaben zuerkannt.

LVwG Nö, 08.07.2024, LVwG-AV-809/001-2022

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