§ 366 ABGB
Bei der Räumungsklage gegen einen titellosen Inhaber eines Grundstücks macht der Eigentümer einen auf sein Eigentumsrecht gestützten Herausgabeanspruch nach § 366 ABGB geltend. In solchen Fällen kann der beklagte Sachinhaber ein eigenes, dem Eigentümer gegenüber wirksames Recht zur Innehabung einwenden, wobei dieses sowohl dinglicher als auch obligatorischer Natur sein kann.

