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Ab- und Zuschreibung eines Grundstückes zu einem Grundbuchskörper unter Rangwahrung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/148bbl 2024, 205 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 3 LiegTeilG, § 25 LiegTeilG

Anlässlich der Verbücherung eines Kaufvertrages über ein Grundstück ist die Zuschreibung dieses Grundstückes zu einem bereits vorhandenen Grundbuchskörper des Erwerbers unter Mitübertragung einer Dienstbarkeit als Last zulässig, wenn diese Last bereits auch auf dem Grundbuchskörper des Erwerbers im gleichen Rang verbüchert ist.

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