§ 3 LiegTeilG, § 25 LiegTeilG
Anlässlich der Verbücherung eines Kaufvertrages über ein Grundstück ist die Zuschreibung dieses Grundstückes zu einem bereits vorhandenen Grundbuchskörper des Erwerbers unter Mitübertragung einer Dienstbarkeit als Last zulässig, wenn diese Last bereits auch auf dem Grundbuchskörper des Erwerbers im gleichen Rang verbüchert ist.

