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Parteistellung der Nachbarn; Bauverfahren ohne mündliche Verhandlung; übergangener Nachbar; absolute Einwendungsfrist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/145bbl 2024, 200 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 134 Abs 4 wr BauO

Die absolute Dreimonatsgrenze für nachträgliche Einwendungen einer übergangenen Partei ab Baubeginn ist selbst dann anwendbar, wenn eine – an sich vorgesehene – Bauverhandlung nicht durchgeführt wurde.

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