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Land- und forstwirtschaftliche Gebäude; rechtmäßiger Bestand; Begriff „Hofbereich“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/133bbl 2024, 193 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 49a Abs 1 oö BauO 1994

Ein „Hofbereich“ muss nicht notwendigerweise aus einer Mehrzahl an Gebäuden bestehen, aber jedenfalls einen Wohn- und Wirtschaftsbereich umfassen.

VwGH, 18.06.2024, Ra 2023/05/0045

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