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Baubewilligung; Einreichplan; Verkaufsraum; Lebensmittelgeschäft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/127bbl 2024, 188 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 35 Abs 3 2. Fall nö BauO 2014, § 53 Abs 8 Z 2 nö ROG 2014

Wird im Einreichplan, der einen integrierenden Bestandteil des Baubescheides bildet, ein Geschäftslokal als „Verkaufsraum“ ohne nähere Spezifizierung in Bezug auf einen möglichen bzw zulässigen Verwendungszweck ausgewiesen, ist dessen Nutzung auch als Lebensmittelgeschäft zulässig.

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