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Mitteilungspflichtige Bauvorhaben; Stabmattenzaun samt Toranlage; Einfriedung in Leichtbauweise; Schutzmauer; Flächenwidmung „Grünland“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/126bbl 2024, 187 Heft 5 v. 9.10.2024

§ 7 Abs 1 Z 3 lit a krnt BauO 1996, § 28 Abs 1 krnt ROG 2021, § 28 Abs 6 krnt ROG 2021

Bei einem Stabmattenzaun samt Toranlage (hier: 16 m lang, 1,21 m hoch) handelt es sich um eine mitteilungspflichtige Einfriedung in Leichtbauweise, deren Errichtung – als „Schutzmauer“ – im „Grünland“ zulässig ist.

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