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„Wirkliche Übergabe“ der Wohnungsschlüssel an Besitzmittler; gemischte Schenkung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/111bbl 2024, 155 Heft 4 v. 22.7.2024

§ 943 ABGB, § 1 NotAktG

Eine wirkliche Übergabe im Sinn des § 943 ABGB bzw § 1 lit d NotariatsaktsG kann durch die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung und die Besitzanweisung bewirkt werden. Bei Liegenschaften genügt dazu die außerbücherliche Übergabe. Das Erfordernis der „wirklichen“ Übergabe dient dem Übereilungsschutz.

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