§ 472 ABGB, § 475 ABGB, § 482 ABGB, § 483 ABGB, § 1042 ABGB
Hat ein Dienstbarkeitsbelasteter selbst aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift den Aufwand, der nach den Grundsätzen des § 483 ABGB dem Berechtigten obliegt, allein getragen, kann er dafür nach § 1042 ABGB Ersatz fordern.

