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Löschung einer unzulässigen Baurechtseinverleibung; Begründung unzulässigen Stockwerkseigentums

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/91bbl 2024, 120 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 61 Abs 1 GBG, § 1 Abs 3 BauRG

Gegenstand eines zulässigen Baurechts muss gemäß § 1 Abs 3 BauRG ein selbständiges Gebäude sein.

Die Abgrenzung zwischen selbständigem Gebäude und bloßem Gebäudeteil ist von bautechnischen und nicht von wirtschaftlichen Umständen abhängig.

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