§ 928 ABGB, § 932 ABGB
Auch bei einer in die Augen fallenden Servitutsbelastung bestehen Gewährleistungsansprüche, wenn der Verkäufer die Lastenfreiheit ausdrücklich zugesagt hat, weil sich der Erwerber in diesem Fall auf die Äußerungen des Verkäufers verlassen darf und keine näheren Nachforschungen anstellen muss.

