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Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage; Erhaltungspflichten des Vermieters

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/85bbl 2024, 118 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 3 Abs 2 Z 2a MRG

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen. Sie erfasst alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage.

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