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Unzulässigkeit des Rechtsweges; Amtshaftung; hoheitliche Aufgaben des Rauchfangkehrers; Brandsicherheit; Abgrenzung zum sonstigen Schadenersatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/82bbl 2024, 116 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 1 AHG, § 9 AHG, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB, § 32 oö LuftREnTG, § 35 oö LuftREnTG, § 36 oö LuftREnTG

Bei der regelmäßigen Überprüfung der Rauchfänge auf Brandsicherheit und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Reinigung in Vollziehung des oö LuftREnTG handelt der Rauchfangkehrer als Organ im Sinn des § 1 Abs 2 AHG.

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