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Sauna auf Dachterrasse; Gebäude; Zubau

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/79bbl 2024, 115 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 2 Abs 1 tir BauO 2022, § 2 Abs 2 tir BauO 2022, § 28 Abs 1 tir BauO 2022

Die Errichtung einer verschalten (Fertigteil-)Sauna (hier: mit Abmessungen von ca 2,50 m x 1,70 m) auf der Dachterrasse einer Wohnung ist als Gebäude baubewilligungspflichtig.

LVwG Tir, 13.02.2024, LVwG-2023/48/2687-8

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