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Bauanzeigeverfahren; Feststellungsbescheid zur Bewilligungspflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/76bbl 2024, 113 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 30 Abs 3 tir BauO 2022

Die Erlassung eines Feststellungsbescheides betreffend die Bewilligungspflicht eines angezeigten Bauvorhabens ist auch nach Ablauf von zwei Monaten noch zulässig.

Das Vorhaben darf nach Ablauf der Frist zwar ausgeführt werden, der bloße Fristablauf bewirkt aber nicht, dass ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben keiner Baubewilligung mehr bedürfte.

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