vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Carport; Mindestabstand; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/75bbl 2024, 113 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 25 Abs 7a Z 3 sbg BGG

Die Errichtung einer Nebenanlage (hier: Carport) darf innerhalb des seitlichen Mindestabstandes errichtet werden, sofern sie gegenüber jeder der den Nachbargrundstücken zugewandten Seiten eine Länge von 10 m nicht überschreitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte