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Photovoltaikanlage; bauliche Anlage; baubewilligungs- und anzeigefreies Vorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/71bbl 2024, 111 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 17 Abs 1 Z 14 nö BauO 2014

Die bewilligungs- und anzeigefreie Aufstellung einer Photovoltaikanlage umfasst nicht nur die zur Stromerzeugung unmittelbar erforderlichen Elemente (Solarpaneele), sondern auch den zu ihrer Anbringung erforderlichen (hier: überdimensionierten) Unterbau.

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