Nach der BauO-Novelle 2018 verschärfte das Land Wien mit der (großteils) am 14.12.2023 in Kraft getretenen BauO-Novelle 20231 die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit touristischer Kurzzeitvermietung neuerlich. Mit diesem Beitrag sollen die Änderungen der Wohnzonenregelung, die Ausweitung des Verwendungsgebots für Wohnungen auf ganz Wien (dh auch außerhalb von Wohnzonen) und die damit einhergehenden Problemfelder, die Haftungsverschärfungen und neu geschaffenen Möglichkeiten der Baubehörde, den gesetzlichen Regelungen Geltung zu verschaffen, und – neuerlich – die (mutmaßliche) Kompetenzwidrigkeit der Wohnzonenregelung und des nunmehr geltenden generellen Verwendungsgebots untersucht werden.

