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Behebbarer Mangel; unbehebbarer Mangel; Zuschlagskriterien; Angebotsverbesserung; Angebotsbewertung; Wettbewerbsstellung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2024/64bbl 2024, 82 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 23 Abs 1 WVRG 2020, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 299 Abs 3 Z 5 BVergG 2018

Fehlerhafte Angaben im Angebot (Mängel), die unmittelbar Auswirkungen auf die Angebotsbewertung haben, sind per se einer Verbesserung nicht zugänglich.

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