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Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften; im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art; Wettbewerb; wirtschaftliche Überlegungen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2024/63bbl 2024, 82 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 4 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2018

Für die Beurteilung der Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nicht gewerblicher Art durch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften ist zu prüfen, inwiefern sich diese bei ihren Vergabeentscheidungen von keinen anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lassen.

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