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Unzulässigkeit des Vorkaufsrechts zugunsten einer Stadtgemeinde

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/60bbl 2024, 79 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002

Vereinbarungen oder Vorbehalte, die geeignet sind, die dem Wohnungseigentumsbewerber oder Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechte aufzuheben oder unbillig zu beschränken, sind gemäß § 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002 rechtsunwirksam, insbesondere Vereinbarungen über Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte.

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