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Abstellen von Mülltonnen; keine Einschränkung einer Servitut auf einem Servitutsweg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/59bbl 2024, 79 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 484 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB

Das Abstellen von Mülltonnen am Rande eines fünf Meter breiten Servitutswegs einmal in der Woche stellt keine unzulässige Einschränkung einer bestehenden Wegeservitut dar, wenn es sich um die einzige Möglichkeit handelt, dass die Mülltonnen von der Müllabfuhr abgeholt werden.

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