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Baumithilfe durch Bauherrn; schwere Körperverletzung; Dienstgeberhaftungsprivileg; Arbeitsunfall

RechtsprechungZivilrechtbbl 2024/52bbl 2024, 75 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 176 ASVG, § 333 ASVG

Das Haftungsprivileg nach § 333 Abs 1 ASVG gilt auch für Unfälle, die durch § 176 Abs 1 Z 6 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind.

OGH, 25.10.2023, 2 Ob 205/23w

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