§ 297 ABGB
Die fehlende Belassungsabsicht muss im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks bestehen.
Ist dieses bereits Bestandteil des Grundstücks geworden, kann daran später auch einvernehmlich kein Superädifikat mehr begründet werden.
§ 297 ABGB
Die fehlende Belassungsabsicht muss im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks bestehen.
Ist dieses bereits Bestandteil des Grundstücks geworden, kann daran später auch einvernehmlich kein Superädifikat mehr begründet werden.
