§ 1168 ABGB
Wenn ein Architekt Planungsleistungen erbringt, die nicht der Vereinbarung mit dem Bauherrn entsprechen, hat er den Vertrag nicht erfüllt und daher keinen Entgeltanspruch.
OGH, 17.10.2023, 4 Ob 117/23v
§ 1168 ABGB
Wenn ein Architekt Planungsleistungen erbringt, die nicht der Vereinbarung mit dem Bauherrn entsprechen, hat er den Vertrag nicht erfüllt und daher keinen Entgeltanspruch.
OGH, 17.10.2023, 4 Ob 117/23v
