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Ausnahmen vom Geltungsbereich des vlbg BauG; Carport; Begriff „Anlagen für den Jagdbetrieb“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/42bbl 2024, 63 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 1 Abs 1 lit i vlbg BauG 2001, § 29 vlbg JagdG 1988

Die vom Geltungsbereich des vlbg BauG 2001 ausgenommenen „Anlagen für den Jagdbetrieb“ umfassen nur solche bauliche Anlagen, die für die Ausübung der Jagd notwendig sind.

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