§ 54 Abs 1 tir ROG 2016, § 56 Abs 1 tir ROG 2016, § 58 Abs 1 tir ROG 2016, § 59 Abs 1 tir ROG 2016, § 2 Abs 21 tir BauO 2018
Für einen den straßenrechtlichen Vorschriften des tir StraßenG unterliegenden Servitutsweg, der als Aufschließung einer Wohnsiedlung dient, müssen im Bebauungsplan Straßen- und Baufluchtlinien festgelegt werden.

