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Zweckentfremdung von Wohnungen; Begriff „touristische Beherbergung“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/37bbl 2024, 61 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 5 Z 15 sbg ROG 2009, § 31b Abs 1 sbg ROG 2009

Eine „touristische Beherbergung“ ergibt sich nicht nur im Fall einer vorübergehenden Unterkunftnahme durch Urlauber, bei denen Freizeit- und Erholungszwecke im Vordergrund stehen („klassische“ Touristen), sondern ebenso durch Geschäftsreisende, Kurgäste, Teilnehmer von Seminare udgl.

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