§ 31b Abs 3 Z 2 sbg ROG 2009
Wohnungen in der Altstadt der Stadt Salzburg ist nicht wegen fehlender Parkplätze oder dem nächtlichen Lärm (hier: Flächenwidmung „Kerngebiet“) eine „gute Eignung für Hauptwohnsitzzwecke“ abzusprechen.
LVwG Sbg, 23.11.2023, 405-3/1157/1/4-2023

