§ 2 oö BTypVO 2016, § 37 AVG
Zur Beantwortung der Frage, wie ein Betrieb (hier: betreffend eine Tuning-Werkstätte mit Leistungsprüfstand) betriebstypologisch einzustufen ist, muss in Zweifelsfällen ein Sachverständiger beigezogen werden.
§ 2 oö BTypVO 2016, § 37 AVG
Zur Beantwortung der Frage, wie ein Betrieb (hier: betreffend eine Tuning-Werkstätte mit Leistungsprüfstand) betriebstypologisch einzustufen ist, muss in Zweifelsfällen ein Sachverständiger beigezogen werden.
