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Einfriedung; Sichtschutzplane; Orts- und Landschaftsbildschutz; Abänderung von Bauwerken; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/32bbl 2024, 59 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 14 Z 3 nö BauO 2014, § 14 Z 4 nö BauO 1996, § 92 Abs 1 Z 4 nö BauO 1976

Die Anbringung einer Sichtschutzplane aus Plastikgewebe an der (hier: straßenseitigen) Einfriedung ist baubewilligungspflichtig.

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