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Begriff „Gebäude, das ausschließlich Wohnzwecken dient“; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Immissionsschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/30bbl 2024, 57 Heft 2 v. 30.4.2024

§ 23 Abs 4 krnt BauO 1996

Ein Gebäude, in dem sich neben den als Hauptwohnsitz dienenden Wohnungen auch gewerblich vermietbare Wohnungen finden, ist kein „ausschließlich Wohnzwecken dienendes Gebäude“.

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