§ 23 Abs 4 krnt BauO 1996
Ein Gebäude, in dem sich neben den als Hauptwohnsitz dienenden Wohnungen auch gewerblich vermietbare Wohnungen finden, ist kein „ausschließlich Wohnzwecken dienendes Gebäude“.
§ 23 Abs 4 krnt BauO 1996
Ein Gebäude, in dem sich neben den als Hauptwohnsitz dienenden Wohnungen auch gewerblich vermietbare Wohnungen finden, ist kein „ausschließlich Wohnzwecken dienendes Gebäude“.
