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Baugrubensicherung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/13bbl 2024, 19 Heft 1 v. 2.2.2024

§ 33 Abs 3 tir BauO 2022

Fragen der Sicherung der Baugrube und der Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden sind Fragen der Bauausführung, nicht aber der Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens.

Beeinträchtigungen während der Bauausführung begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.

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