Die Novelle zur wr BauO, die am 23.11.2023 im Wiener Gemeinderat beschlossen wurde1, enthält neben zahlreichen Neuerungen auch einige Kodifizierungen bereits gelebter Behördenpraxis. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Novelle insbesondere die Ziele der Verfahrensbeschleunigung, des Klimaschutzes, und der Sicherung (leistbaren) Wohnraums.