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Zur-Verfügung-Stellen der Ausschreibungsunterlagen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/220bbl 2023, 250 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 89 BVergG 2018

§ 89 BVergG 2018 zielt darauf ab, dass die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.

VwGH, 29.06.2023, Ra 2020/04/0109

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