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Ausscheiden; Eignung; Gewerbeberechtigung; sonstige Rechte von Gewerbetreibenden

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/219bbl 2023, 249 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 141 Abs Z 2 BVergG 2018

Würde die Überschreitung der bestehenden Gewerbeberechtigung schon als wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der eigenen Leistung angesehen werden, so wäre jede Form einer Gewerbeeinschränkung im Ergebnis inhaltsleer und damit sinnlos.

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