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Einräumung Notweg; Antragslegitimation; Anteilsinhaber einer Agrargemeinschaft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/209bbl 2023, 244 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 1 NWG, § 825 ABGB, § 826 ABGB, § 827 ABGB

Zur Antragstellung auf Einräumung eines Notweges sind nur der Eigentümer und der Bauberechtigte der notleidenden Liegenschaft, nicht aber sonstige dinglich oder obligatorisch Rechteinhaber berechtigt.

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