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Immobilienkauf; Provisionsanspruch Makler; Minderung; Unklarheiten über Bau- und Benützungsbewilligung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/208bbl 2023, 244 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 3 Abs 4 MaklerG

Das Ausmaß der Provisionsminderung nach § 3 Abs 4 MaklerG richtet sich ausschließlich nach der Schwere der vom Makler begangenen Pflichtenverletzung und kann immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen vorgenommen werden.

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