§ 933 ABGB
Die Erkennbarkeit des Sachmangels ist keine Voraussetzung für den Beginn des Fristenlaufs. Anders ist es, wenn besondere Sacheigenschaften zugesichert wurden.
OGH, 28.06.2023, 7 Ob 70/23d
§ 933 ABGB
Die Erkennbarkeit des Sachmangels ist keine Voraussetzung für den Beginn des Fristenlaufs. Anders ist es, wenn besondere Sacheigenschaften zugesichert wurden.
OGH, 28.06.2023, 7 Ob 70/23d
