§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB, § 1167 ABGB
Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.
OGH, 28.06.2023, 7 Ob 43/23h
§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB, § 1167 ABGB
Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.
OGH, 28.06.2023, 7 Ob 43/23h
