§ 70a Abs 10 wr BauO, § 69 Abs 2 AVG
Im vereinfachten Verfahren besteht keine zweiwöchige (subjektive) Frist für die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages.
LVwG Wien, 25.05.2023, VGW-111/067/994/2023
§ 70a Abs 10 wr BauO, § 69 Abs 2 AVG
Im vereinfachten Verfahren besteht keine zweiwöchige (subjektive) Frist für die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages.
LVwG Wien, 25.05.2023, VGW-111/067/994/2023
