§ 20 Z 3 stmk BauG 1995, Art 7 B-VG, Art 5 StGG
Dem vereinfachten Bauverfahren unterfallen nur solche Geländeveränderungen, die Nachbarinteressen beeinträchtigen könnten.
§ 20 Z 3 stmk BauG 1995, Art 7 B-VG, Art 5 StGG
Dem vereinfachten Bauverfahren unterfallen nur solche Geländeveränderungen, die Nachbarinteressen beeinträchtigen könnten.
