§ 31 Abs 3 sbg ROG 2009
Die langjährige (raumordnungsrechtlich aber unzulässige) Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung außerhalb eines ausgewiesenen Zweitwohnungsgebietes stellt keinen berücksichtigungswürdigen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar.

